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Der Vorstand:

geschäftsführende Vorsitzende: Regina Vieth

stellvertretende Vorsitzende: Angelika Matysiak

Schatzmeister: Steffen Danneberg

Schriftführerin: Gudrun Daunke

Kreisfachberater: Peter Hauke

Die Revisorin:

Peter von der Weiden

Lore Dölle

Die Wertermittler:

Peter Hauke

Erwin Sohn

Benno Bachner

Norbert Gutjahr

Aufgaben des Vorstandes:

Oberste und allumfassende Aufgabe des Vorstandes eines Kleingartenvereins ist die Verwirklichung satzungsgemäßen Hauptzwecks, nämlich die Förderung der kleingärtnerischen Bestätigung seiner Mitglieder.

Einzelaufgaben des Vorstandes sind:

  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins (§26 Abs. 2 Satz 1 BGB)
  • Geschäftsführung (§27 Abs. 3 BGB), soweit die Satzung keine abweichende Regelung enthält
  • Berufung der Mitgliederversammlung, soweit die Satzung keine abweichende Regelung enthält
  • Anmeldung des Vereins zur Eintragung in das Vereinsregister (§59 Abs. 1 BGB) 
  • Anmeldung jeder Änderung des Vorstandes und der Satzung beim Vereinsregister (§67 und 71 BGB)
  • Einreichung einer Bescheinigung über die Zahl der Mitglieder beim Amtsgericht auf dessen Verlangen (§72 BGB)
  • Durchführung der Liquidation nach Auflösung des Vereins, wenn nicht dafür andere Personen bestellt werden (§48 Abs. 1 BGB)

Es handelt sich hierbei um einen Auszug aus dem "Leitfaden für die Arbeit der Vorstände in den Kleingartenvereinen Sachsen-Anhalts" Seite 35