Der Vorstand:
geschäftsführende Vorsitzende: Regina Vieth
stellvertretende Vorsitzende: Angelika Matysiak
Schatzmeister: Steffen Danneberg
Schriftführerin: Gudrun Daunke
Kreisfachberater: Peter Hauke
Die Revisorin:
Peter von der Weiden
Lore Dölle
Die Wertermittler:
Peter Hauke
Erwin Sohn
Benno Bachner
Norbert Gutjahr
Aufgaben des Vorstandes:
Oberste und allumfassende Aufgabe des Vorstandes eines Kleingartenvereins ist die Verwirklichung satzungsgemäßen Hauptzwecks, nämlich die Förderung der kleingärtnerischen Bestätigung seiner Mitglieder.
Einzelaufgaben des Vorstandes sind:
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins (§26 Abs. 2 Satz 1 BGB)
- Geschäftsführung (§27 Abs. 3 BGB), soweit die Satzung keine abweichende Regelung enthält
- Berufung der Mitgliederversammlung, soweit die Satzung keine abweichende Regelung enthält
- Anmeldung des Vereins zur Eintragung in das Vereinsregister (§59 Abs. 1 BGB)
- Anmeldung jeder Änderung des Vorstandes und der Satzung beim Vereinsregister (§67 und 71 BGB)
- Einreichung einer Bescheinigung über die Zahl der Mitglieder beim Amtsgericht auf dessen Verlangen (§72 BGB)
- Durchführung der Liquidation nach Auflösung des Vereins, wenn nicht dafür andere Personen bestellt werden (§48 Abs. 1 BGB)
Es handelt sich hierbei um einen Auszug aus dem "Leitfaden für die Arbeit der Vorstände in den Kleingartenvereinen Sachsen-Anhalts" Seite 35